Sprengstoff- und Sprengobjektbewachung

Wir bieten Ihnen die professionelle Bewachung von Sprengstoffen und Sprengobjekten – insbesondere bei Abbruchsprengungen, wo höchste Präzision und absolute Zuverlässigkeit gefragt sind. Sensible Materialien sichern wir lückenlos und strikt nach allen behördlichen Vorgaben, damit Ihre Maßnahmen jederzeit sicher und reibungslos ablaufen.

Als Unternehmen mit Erlaubnis nach § 7 SprengG und speziell geschultem Personal mit Genehmigung nach § 20 SprengG garantieren wir Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit, Fachkompetenz und Verlässlichkeit. Bundesweit gibt es nur eine Handvoll privater Sicherheitsdienste, die über diese Kombination an Genehmigungen verfügen – ein klarer Qualitäts- und Vertrauensvorsprung für Sie.

Setzen Sie auf einen Partner, der Verantwortung übernimmt – von Anfang bis Ende.

Genehmigung nach §7 SprengG Erlaubnis zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Unser Personal ist speziell für den sicheren Umgang mit Sprengmitteln geschult und behördlich geprüft.
Begleitung von Sprengungen Absicherung des Sprenggebiets, Evakuierung und Absperrung des Gefahrenbereichs sowie Koordination mit Behörden und Sprengmeistern.
Seltene Spezialisierung Nur eine Handvoll Sicherheitsunternehmen in Deutschland verfügen über diese Genehmigungen. Profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung.
Sprengstoffbegleitung

Unsere Leistungen rund um die Sprengobjektbewachung

Der Tellkamp Sicherheitsdienst übernimmt alle sicherheitsrelevanten Aufgaben bei Sprengvorhaben.

Sprengungsabsicherung

Einrichtung und Überwachung von Sperrzonen, Warnung der Bevölkerung, Sicherstellung der Evakuierung im Gefahrenbereich.

Behördenkoordination

Abstimmung mit Polizei, Ordnungsamt und Bergamt für einen reibungslosen Ablauf.

Ihr Partner für Steinbruch & Abriss

Unsere Sprengobjektbewachung ergänzt sich ideal mit unserer Baustellenüberwachung und dem Objektschutz – alles aus einer Hand.

Baustellenüberwachung Objektschutz

Sicherheit bei jedem Schritt

Höchste Sorgfalt und erprobte Abläufe für den professionellen Umgang mit Sprengstoff.

Vorbesprechung

Einsatzplanung

Absicherung vor Ort

Freigabe & Dokumentation

Häufige Fragen zur Sprengstoffbegleitung

Welche Genehmigung haben Sie für die Sprengstoffbegleitung?

Wir verfügen über die behördliche Erlaubnis nach §7 und §20 SprengG und dürfen damit Sprengstoff und Sprengobjekte bewachen und begleiten.

Was umfasst die Sprengstoff- und Sprengobjektbewachung?

Die Bewachung von Sprengstoff, Lagern und Transporten sowie die Absicherung von Sprengobjekten durch speziell geschultes Personal.

Ist Ihr Personal für den Umgang mit Sprengstoff geschult?

Ja. Unsere Mitarbeiter sind nach §34a GewO qualifiziert und zusätzlich für die Anforderungen nach dem Sprengstoffgesetz geschult.

Sind Sie auch überregional im Einsatz?

Ja. Für die Sprengstoffbegleitung sind wir auf Anfrage überregional und bundesweit für Sie tätig.

In welcher Region bieten Sie Sprengstoffbegleitung an?

Wir sind in Lengerich, Osnabrück, Ibbenbüren, Mettingen, Hagen a.T.W. und im gesamten Tecklenburger Land für Sie im Einsatz – auf Anfrage auch überregional.